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   OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16   

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https://dejure.org/2017,71293
OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16 (https://dejure.org/2017,71293)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.09.2017 - 5 U 100/16 (https://dejure.org/2017,71293)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. September 2017 - 5 U 100/16 (https://dejure.org/2017,71293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 843 Abs. 1; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1, § 11 S. 1, § 13, § 18 Abs. 1
    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher Mühewaltung eines Familienangehörigen

  • rewis.io

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher Mühewaltung eines Familienangehörigen

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Wählt der Verletzte den Einsatz eines Familienangehörigen, so ist dessen zusätzliche Mühewaltung angemessen auszugleichen (vgl. BGH VersR 1978, 396; BGH NJW 1999, 2819).

    Dies gilt beim Einsatz eines Elternteils freilich nur dann, wenn diese Mühewaltung den Bereich der allein den Eltern als engsten Bezugspersonen zugänglichen "unvertretbaren Zuwendung" verlässt und sich so weit aus dem selbstverständlichen originären Aufgabengebiet der Eltern heraushebt, dass nicht nur theoretisch, sondern als praktische Alternative ein vergleichbarer Einsatz fremder Hilfskräfte in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 1999, 2819).

    Allerdings kann der Verdienstausfall, den ein naher Angehöriger wegen dem Verletzten unentgeltlich erbrachter Betreuungsleistungen erleidet, als geldwerter Verlustposten, in welchem sich der Mehraufwand in der Vermögenssphäre konkret niedergeschlagen hat, eine entsprechende Ersatzpflicht des Schädigers begründen, da eine solche Hilfeleistung naher Angehöriger entsprechend des Rechtsgedankens des § 843 Abs. 4 BGB nicht dem Schädiger zu Gute kommen darf (vgl. BGH NJW 1999, 2819 m.w.N.).

    Von Eltern in ihrer Freizeit für ihr, in seiner Gesundheit geschädigtes Kind, erbrachte Betreuungsleistungen sind nur dann als vermehrte Bedürfnisse des Verletzten gemäß § 843 Abs. 1 BGB ersatzpflichtig, wenn sie sich so weit aus dem selbstverständlichen originären Aufgabengebiet der Eltern herausheben, dass der entgeltliche Einsatz einer fremden Pflegekraft nicht nur theoretisch, sondern auch bei vernünftiger Betrachtung als praktische Alternative ernsthaft in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 2819 ff.).

  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Die Aufrechterhaltung der Berufsaufgabe ist dann nicht mehr gerechtfertigt und ein entsprechender Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse kann nur noch nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand und entsprechend den geschätzten Kosten einer entsprechenden Pflegekraft berechnet werden (vgl. dazu auch OLG Dresden Urteil vom 23.06.2011, 4 U 1409/10).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Der Mehrbedarf des Klägers bemisst sich nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter bei der von ihm - bzw. hier durch seinen gesetzlichen Vertreter - in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung getroffen hätte (vgl. BGHZ 54, 82; BGH VersR 70, 129; VersR 78, 149).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Nach der Rechtsprechung richtet sich die Höhe des insoweit zu ersetzenden Schadens grundsätzlich nach dem Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft (vgl. BGHZ 140, 39 - 48).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.2008 - 5 U 6/07

    Schwerer Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    In der Rechtsprechung liegen die angenommenen Stundenlöhne zwischen 9 EUR (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 23.06.2011, 4 U 1409/11) und 10, 23 EUR (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.04.2008, 5 U 6/07).
  • OLG Bamberg, 28.06.2005 - 5 U 23/05

    Ersatzpflichtigkeit des Verdienstausfalls eines Vaters, der seine

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Hinblick auf einen Anspruch auf Ersatz von vermehrten Bedürfnissen aufgrund zusätzlicher Mühewaltung eines Familienangehörigen von folgenden Rechtsgrundsätzen auszugehen, die bereits in der Senatsentscheidung vom 28.06.2005 im Verfahren 5 U 23/05 dargestellt wurden:.
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Der Mehrbedarf des Klägers bemisst sich nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter bei der von ihm - bzw. hier durch seinen gesetzlichen Vertreter - in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung getroffen hätte (vgl. BGHZ 54, 82; BGH VersR 70, 129; VersR 78, 149).
  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Der Mehrbedarf des Klägers bemisst sich nach den Dispositionen, die ein verständiger Geschädigter bei der von ihm - bzw. hier durch seinen gesetzlichen Vertreter - in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung getroffen hätte (vgl. BGHZ 54, 82; BGH VersR 70, 129; VersR 78, 149).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 103/91

    Vermehrte Bedürfnisse und Erwerbsschaden bei erhöhten Ausbildungskosten und

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Fördermaßnahmen, die dazu dienen, dem Geschädigten soweit als möglich einen altersentsprechenden Leistungsstand insbesondere im Lesen, Schreiben, Rechnen und hinsichtlich des Allgemeinwissens als Grundvoraussetzung für eine Berufsausbildung und spätere Erwerbstätigkeit zu verschaffen, sind der Schadensgruppe der sogenannten vermehrten Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1 BGB, §§ 11 S. 1, 13 StVG zuzordnen, wenn und soweit es sich um einen unfallbedingt erhöhten Aufwand und nicht nur um allgemeine, auch einem gesunden anstehende Ausbildungskosten bzw. um allgemeine Lebenshaltungskosten handelt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 791).
  • LG Aschaffenburg, 18.04.2016 - 33 O 149/14

    Mehrbedarfsschaden durch Einsatz des Vaters des Geschädigten - Ersatz seines

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.09.2017 - 5 U 100/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 18.04.2016, Az.: 33 O 149/14, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs betraf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 05.09.2017 - 5 U 100/16, welcher zwar derselbe Unfall wie der Entscheidung vom 28.06.2005 - 5 U 23/05 -, jedoch ein anderer Zeitraum zugrunde lag (vgl. BGH aaO, Rn. 3).
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